Gerichtsverfahren
Gesetzliche Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach vereinbartem Streitwert
Verwaltungsverfahren
Gesetzliche Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach vereinbartem Streitwert
Gutachten
Vereinbartes Pauschalhonorar
Beratungsverträge
Vereinbartes Pauschalhonorar ab EUR 250,00 pro Monat
Zeithonorar für laufende Beratung EUR 200,00 pro Stunde
Hinzu kommen jeweils der Ersatz anwaltsüblicher Auslagen und Mehrwertsteuer.