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    Öffentliches Recht

    Das öffentliche Recht besteht aus einer Vielzahl von Rechtsmaterien: Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht. Es regelt einerseits das Verhältnis zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt und den Bürgern und Unternehmen sowie andererseits das Verhältnis der Träger der öffentlichen Gewalt untereinander.

    Im öffentlichen Recht beraten wir seit 20 Jahren Unternehmen und Privatmandanten sowie Gemeinden, Landkreise und sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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